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Auszug aus dem Schweiz. Agility-Reglement 9.3
Weltmeisterschaften der FCI Die
Teilnahmebedingungen und der Ablauf der Weltmeisterschaften der FCI sind
im Agility-Reglement der
FCI festgelegt. Für
die Belange der Nationalmannschaft ist die KAMO verantwortlich. 9.3.1
Teilnahmebedingungen
zu den Qualifikations-Läufen Zur
Teilnahme berechtigt sind Hundeführer, die in der Schweiz oder
Liechtenstein wohnhaft und Mitglied einer SKG Sektion sind. Der geführte
Hund muss über eine von der FCI anerkannte Ahnentafel verfügen
und zum Zeitpunkt der Qualifikationsläufe in der obersten nationalen
Klasse seiner Kategorie Startberechtigt
sein. Teilnehmen dürfen nur die angemeldeten Teams (Hund und Hundeführer).
Ein Wechsel
des Hundeführers ist nach dem ersten Qualifikationslauf nicht mehr möglich.
Da die Teilnehmer
aus Liechtenstein der SKG angegliedert sind, gelten für Sie die
gleichen Rechte und Pflichten. 9.3.2
Anmeldung
und Teilnahmegebühr für Qualifikationsläufe Teilnahmeberechtigte
müssen sich im Jahr der Meisterschaft bis zum 15. Februar (Stichtag)
schriftlich bei
der KAMO (Sekretariat) als Team (Hund und Hundeführer) anmelden, um in
die Wertung aufgenommen
zu werden. Teams, welche vordem 3. Qualifikationslauf die
Teilnahmebedingungen nachträglich
noch erfüllen, können sich nachmelden. Für
die Teilnahme ist eine einmalige Gebühr an die KAMO zu entrichten. Die
Gebühr wird durch die KAMO
festgelegt. Die Gebühr ist zweckgebunden für besondere Auslagen im
Zusammenhang mit den Qualifikationsläufen.
Ein eventueller Überschuss kommt der Nationalmannschaft zu Gute, ein
Verlust ist durch die KAMO zu tragen. Folgende
Angaben und Beilagen müssen mit der Anmeldung eingesandt werden: •
Kopie
der ersten Seite des Leistungsheftes (Name, Rasse, SHSB-Nr., Grosse
usw.) •
Name,
Adresse und Telefonnummer des Hundesführers, der den betreffenden Hund
an den 9.3.3
Qualifikationsmodus 9.3.3.1
Qualifikationsmeetings Es
werden 5 Qualifikationsmeetings pro Kategorie ausgetragen mit jeweils je
einem Agility- und einem Jumping-Wettbewerb. Die Richter und Juge
Arbitre für die Qualifikationsläufe werden durch die KAMO bestimmt. Die Qualifikation beginnt im März und muss bis Anfang Juni abgeschlossen sein. Zwei Qualifikationsmeetings sollten im Rahmen eines zweitägigen Meetings an einem Wochenende durchgeführt werden (je ein Agility und ein Jumping pro Tag). Die Qualifikationsläufe müssen in einer Halle mit geeignetem Boden, bevorzugterweise Teppich, stattfinden. Die KAMO kann diesbezüglich Ausnahmen bewilligen. In
Ausnahmesituationen während den Qualifikationsläufen entscheiden der
Richter, der Juge Arbitre und die Mitglieder des Ausschusses für die
Nationalmannschaft (bestehend aus dem Nationaltrainer, dem
Nationalmannschaftsbetreuer und einem dritten von der KAMO bestimmten
Mitglied) gemeinsam über das weitere Vorgehen. 9.3.3.2
Qualifikationswettbewerbe An
jedem Qualifikationsmeeting werden je ein Agility- und ein
Jumping-Wettbewerb ausgetragen. Diese Wettbewerbe werden nicht im
Leistungsheft eingetragen und zählen nicht für die Kriterien Auf- und Abstieg.
Ausnahme: Wird kein separater Agility-Qualifikationswettbewerb
ausgetragen, sondern der Agility-Wettbewerb für diese Wertung
herangezogen, erfolgt ein Eintrag im Leistungsheft. In
den Jumping-Qualifikationswettbewerben können auch Teams, welche nicht
an der Qualifikation teilnehmen,
an den Start gehen. Teams,
die nicht an der Qualifikation für die Welt- oder Europameisterschaften
teilnehmen oder sich nicht frist- und formgerecht bei der KAMO
angemeldet haben, werden aus den für die Qualifikationswertung
relevanten Ranglisten gestrichen und erhalten keine Punkte. Die KAMO
stellt dem Veranstalter
die Liste der zur Qualifikation zugelassenen Teams zur Verfügung. Für
die Qualifikationswettbewerbe in Agility und Jumping muss der
Veranstalter (zusätzlich zu den alle Starter umfassenden Ranglisten)
separate Ranglisten erstellen, die lediglich die zur Qualifikation zugelassenen
Teams enthalten. Sind die Startfelder identisch, genügt eine Rangliste.
Ist er dazu nicht in der Lage, muss er dies dem Betreuer der Agility
Nationalmannschaft der KAMO spätestens drei Wochen
vor der Durchführung des Qualifikationsmeetings melden. 9.3.3.3
Startnummern
und Startreihenfolge Die
Zuteilung der Startnummer geschieht nach dem Zufallsprinzip. Die
Startreihenfolge ist bei Qualifikationsläufen
zwingend einzuhalten und vom Veranstalter durchzusetzen. Erscheint ein
Teilnehmer zu spät
zum Start, gilt er automatisch und ohne explizite Einwirkung des
Richters als disqualifiziert. Startet
ein Hundeführer mit mehreren Hunden in der gleichen Kategorie so ist
ein Unterschied von mindestens
zehn Startnummern zwischen den entsprechenden Hunden einzuhalten.
Startet ein Hundeführer mit mehreren Hunden in unterschiedlichen
Kategorien, entscheidet bei zeitlichen Überschneidungen der Juge
Arbitre über dessen Startreihenfolge. Der
Veranstalter muss den Teilnehmern für die Qualifikationsläufe grossflächige,
weithin sichtbare Startnummern
zur Verfügung stellen. Eine vorherige Unterteilung (und Nummerierung)
in Teilgruppen mit
oder ohne Teilnahme an den Qualifikations-Läufen bzw. bei grossen
Startfeldern ist ausdrücklich erlaubt und hilft, die Startfelder und
Parcoursbesichtigungen übersichtlich zu strukturieren. Der Zeitplan
muss aber so gestaltet sein, dass alle Starter zuerst die
Parcoursbesichtigung (gruppenweise) absolvieren,
bevor der erste Hund den Parcours absolviert. Damit besteht eine höchstmögliche
Chancengleichheit.
Die Startreihenfolge ist im zweiten Lauf umzukehren. 9.3.3.4
Wertung
und Punktvergabe Pro
Qualifikationslauf werden die Ränge in Punkte umgerechnet, wobei nur
die Resultate mit der Qualifikation
„vorzüglich" berücksichtigt werden. Punkteberechtigt sind pro
Kategorie und Lauf die ersten 30% (aufgerundet) der per Stichtag beim
Sekretariat KAMO angemeldeten Teams, unabhängig von der effektiven
Grosse des Startfeldes eines Qualifikationslaufes. Das Team im ersten
Rang erhält so viele Punkte, wie sie dem ermittelten 30%-Wert der
Kategorie entsprechen, das letzte punktberechtigte Team erhält einen
Punkt, wobei die Punkte aus Agility-Läufen mit dem Faktor 1,5
multipliziert werden. Beispiel:
Angemeldet sind 60 Large, 39 Medium und 27 Small Hunde.
9.3.3.5
Selektionskriterien für die Nationalmannschaft Pro
Team werden alle erreichten Punktzahlen für Agility und Jumping zu
einer Gesamtpunktzahl aufsummiert
(keine Streichresultate) und daraus eine Gesamtrangliste pro Kategorie
erstellt. Bei gleicher Gesamtpunktzahl
gelten in allen Fällen folgende Selektionskriterien: 1.
höhere
Anzahl Rang 1 in Agility oder Jumping 2.
höhere
Anzahl Rang 2 in Agility oder Jumping usw. bis höhere Anzahl letzter
punktberechtigter
Rang in Agility und/oder Qualifiziert sich ein Hundeführer mit mehreren Hunden a)
in
der gleichen Kategorie, so kann er nur mit einem Hund an den
Meisterschaften teilnehmen. b) in unterschiedlichen Kategorien, so kann er mit den qualifizierten Hunden an den Meisterschaften teilnehmen. Ein allfälliger Verzicht des
Hundeführers auf die Teilnahme mit einem oder mehreren dieser Hunde
erfolgt in Absprache mit dem Nationaltrainer. In diesem Falle rückt
automatisch das nächst platzierte Team der entsprechenden
Kategoriengesamtrangliste nach. 9.3.3.6
Grösse
und Zusammensetzung der Nationalmannschaft Es
können maximal neun Teams für die Mannschafts- und maximal neun Teams
für die Einzelwertung eingesetzt werden. Die
KAMO legt jährlich vor der ersten Qualifikation auf Grund der zur Verfügung
stehenden finanziellen
Mittel die maximale Grosse der Nationalmannschaft fest. Es
wird in jeder Kategorie eine Mannschaft selektioniert. Pro Kategorie
werden mindestens zwei Teams für den Einzel-Wettkampf selektioniert.
Der Ausschuss für die Nationalmannschaft beschliesst vor dem 4.
Qualifikationslauf die Verteilung der weiteren Startplätze für den
Einzelwettkampf auf die drei
Kategorien. Er berücksichtigt dabei das Verhältnis der am Stichtag zur
Qualifikation angemeldeten Teams in den einzelnen Kategorien und das
Leistungspotential der Kategorien im internationalen Vergleich. Jedes
Mitglied der Nationalmannschaft hat Anrecht darauf, mindestens einen
Wettkampf (Mannschafts-
oder Einzelwertung) zu bestreiten. In
jeder Kategorie wird ein Ersatzteam auf Grund der
Qualifikationsrangliste nominiert. Diese haben die gleichen Pflichten wie die Nationalmannschaftsmitglieder. Die Ersatzteams werden nur im
Falle einer
Verletzung eines Teams an die Meisterschaften nachgeholt. 9.3.3.7
Einsatz
der Nationalmannschaftsmitglieder Der
Ausschuss für die Nationalmannschaft bestimmt auf Grund der
Qualifikations- und Trainingsresultate
spätestens eine Woche vor der WM / EM die Teams, welche den Einzel-
und/oder Mannschaftswettkampf bestreiten. Ein
schweizerischer Einzelweltmeister ist analog der FCI-Regelung nur für
die Einzelkonkurrenz als Titelverteidiger qualifiziert, ohne das
Kontingent zu belasten. Für den Mannschaftswettkampf gelten für ihn
die gleichen Bedingungen wie für die übrigen
Nationalmannschaftsmitglieder. 9.3.4
Pflichten der Mitglieder der
Nationalmannschaft Die
Mitglieder der Nationalmannschaft repräsentieren die KAMO der SKG und
den Schweizer Agility Sport
an internationalen Meisterschaften. Sie verpflichten sich, in allen
Belangen als faire Sportler und Mannschaftsmitglieder
aufzutreten und an den vom Nationaltrainer festgelegten
Vorbereitungsterminen der Nationalmannschaft teilzunehmen. Der
Nationaltrainer kann zu den Vorbereitungsterminen weitere Teams
einladen. Die Übernahme der von den Nationalmannschaftsmitgliedern
selber zu tragenden Kosten wird durch die KAMO jährlich im Rahmen der
Budgetierung festgelegt und rechtzeitig bekannt
gegeben. Auf
Antrag des Nationaltrainers kann ein Mitglied durch Mehrheitsbeschluss
der KAMO von der Nationalmannschaft
ausgeschlossen werden. Als Gründe hierfür gelten namentlich: •
schwerwiegende
Störung des guten Einvernehmens in der Nationalmannschaft •
Schädigung
des Ansehens oder der Interessen der Nationalmannschaft und ihrer
Sponsoren •
ungebührliches
Verhalten als Vertreter der Schweizer Agility Nationalmannschaft •
wiederholte
Verletzung der Pflichten als Nationalmannschaftsmitglied |