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Auszug aus dem Schweiz. Agility-Reglement

9.3              Weltmeisterschaften der FCI

Die Teilnahmebedingungen und der Ablauf der Weltmeisterschaften der FCI sind im Agility-Reglement der FCI festgelegt.

Für die Belange der Nationalmannschaft ist die KAMO verantwortlich.

9.3.1            Teilnahmebedingungen zu den Qualifikations-Läufen

Zur Teilnahme berechtigt sind Hundeführer, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft und Mitglied einer SKG Sektion sind. Der geführte Hund muss über eine von der FCI anerkannte Ahnentafel verfügen und zum Zeitpunkt der Qualifikationsläufe in der obersten nationalen Klasse seiner Kategorie Startberechtigt sein. Teilnehmen dürfen nur die angemeldeten Teams (Hund und Hundeführer). Ein Wechsel des Hundeführers ist nach dem ersten Qualifikationslauf nicht mehr möglich. Da die Teilnehmer aus Liechtenstein der SKG angegliedert sind, gelten für Sie die gleichen Rechte und Pflichten.

9.3.2            Anmeldung und Teilnahmegebühr für Qualifikationsläufe

Teilnahmeberechtigte müssen sich im Jahr der Meisterschaft bis zum 15. Februar (Stichtag) schriftlich bei der KAMO (Sekretariat) als Team (Hund und Hundeführer) anmelden, um in die Wertung aufgenommen zu werden. Teams, welche vordem 3. Qualifikationslauf die Teilnahmebedingungen nach­träglich noch erfüllen, können sich nachmelden.

Für die Teilnahme ist eine einmalige Gebühr an die KAMO zu entrichten. Die Gebühr wird durch die KAMO festgelegt. Die Gebühr ist zweckgebunden für besondere Auslagen im Zusammenhang mit den Qualifikationsläufen. Ein eventueller Überschuss kommt der Nationalmannschaft zu Gute, ein Verlust ist durch die KAMO zu tragen.

Folgende Angaben und Beilagen müssen mit der Anmeldung eingesandt werden:

          Kopie der ersten Seite des Leistungsheftes (Name, Rasse, SHSB-Nr., Grosse usw.)

          Name, Adresse und Telefonnummer des Hundesführers, der den betreffenden Hund an den
Qualifikationsläufen führen wird

9.3.3            Qualifikationsmodus

9.3.3.1         Qualifikationsmeetings

Es werden 5 Qualifikationsmeetings pro Kategorie ausgetragen mit jeweils je einem Agility- und einem Jumping-Wettbewerb. Die Richter und Juge Arbitre für die Qualifikationsläufe werden durch die KAMO bestimmt.

Die Qualifikation beginnt im März und muss bis Anfang Juni abgeschlossen sein. Zwei Qualifikationsmeetings sollten im Rahmen eines zweitägigen Meetings an einem Wochenende durchgeführt werden (je ein Agility und ein Jumping pro Tag). Die Qualifikationsläufe müssen in einer Halle mit geeignetem Boden, bevorzugterweise Teppich, stattfinden. Die KAMO kann diesbezüglich Ausnahmen bewilligen.

In Ausnahmesituationen während den Qualifikationsläufen entscheiden der Richter, der Juge Arbitre und die Mitglieder des Ausschusses für die Nationalmannschaft (bestehend aus dem Nationaltrainer, dem Nationalmannschaftsbetreuer und einem dritten von der KAMO bestimmten Mitglied) gemeinsam über das weitere Vorgehen.

9.3.3.2          Qualifikationswettbewerbe

An jedem Qualifikationsmeeting werden je ein Agility- und ein Jumping-Wettbewerb ausgetragen. Diese Wettbewerbe werden nicht im Leistungsheft eingetragen und zählen nicht für die Kriterien Auf- und Abstieg. Ausnahme: Wird kein separater Agility-Qualifikationswettbewerb ausgetragen, sondern der Agility-Wettbewerb für diese Wertung herangezogen, erfolgt ein Eintrag im Leistungsheft.

In den Jumping-Qualifikationswettbewerben können auch Teams, welche nicht an der Qualifikation teilnehmen, an den Start gehen.

Teams, die nicht an der Qualifikation für die Welt- oder Europameisterschaften teilnehmen oder sich nicht frist- und formgerecht bei der KAMO angemeldet haben, werden aus den für die Qualifikationswertung relevanten Ranglisten gestrichen und erhalten keine Punkte. Die KAMO stellt dem Veranstalter die Liste der zur Qualifikation zugelassenen Teams zur Verfügung.

Für die Qualifikationswettbewerbe in Agility und Jumping muss der Veranstalter (zusätzlich zu den alle Starter umfassenden Ranglisten) separate Ranglisten erstellen, die lediglich die zur Qualifikation zugelassenen Teams enthalten. Sind die Startfelder identisch, genügt eine Rangliste. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er dies dem Betreuer der Agility Nationalmannschaft der KAMO spätestens drei Wochen vor der Durchführung des Qualifikationsmeetings melden.

9.3.3.3          Startnummern und Startreihenfolge

Die Zuteilung der Startnummer geschieht nach dem Zufallsprinzip. Die Startreihenfolge ist bei Qualifikationsläufen zwingend einzuhalten und vom Veranstalter durchzusetzen. Erscheint ein Teilnehmer zu spät zum Start, gilt er automatisch und ohne explizite Einwirkung des Richters als disqualifiziert. Startet ein Hundeführer mit mehreren Hunden in der gleichen Kategorie so ist ein Unterschied von mindestens zehn Startnummern zwischen den entsprechenden Hunden einzuhalten. Startet ein Hundeführer mit mehreren Hunden in unterschiedlichen Kategorien, entscheidet bei zeitlichen Überschneidungen der Juge Arbitre über dessen Startreihenfolge.

Der Veranstalter muss den Teilnehmern für die Qualifikationsläufe grossflächige, weithin sichtbare Startnummern zur Verfügung stellen. Eine vorherige Unterteilung (und Nummerierung) in Teilgruppen mit oder ohne Teilnahme an den Qualifikations-Läufen bzw. bei grossen Startfeldern ist ausdrücklich erlaubt und hilft, die Startfelder und Parcoursbesichtigungen übersichtlich zu strukturieren. Der Zeitplan muss aber so gestaltet sein, dass alle Starter zuerst die Parcoursbesichtigung (gruppenweise) absolvieren, bevor der erste Hund den Parcours absolviert. Damit besteht eine höchstmögliche Chancengleichheit. Die Startreihenfolge ist im zweiten Lauf umzukehren.

9.3.3.4          Wertung und Punktvergabe

Pro Qualifikationslauf werden die Ränge in Punkte umgerechnet, wobei nur die Resultate mit der Qualifikation „vorzüglich" berücksichtigt werden. Punkteberechtigt sind pro Kategorie und Lauf die ersten 30% (aufgerundet) der per Stichtag beim Sekretariat KAMO angemeldeten Teams, unabhängig von der effektiven Grosse des Startfeldes eines Qualifikationslaufes. Das Team im ersten Rang erhält so viele Punkte, wie sie dem ermittelten 30%-Wert der Kategorie entsprechen, das letzte punktberechtigte Team erhält einen Punkt, wobei die Punkte aus Agility-Läufen mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden.

Beispiel: Angemeldet sind 60 Large, 39 Medium und 27 Small Hunde.

 

 

Rang 1 bis ...

Punkte Agility

Punkte Jumping

Large

18

27,25.5,24 ......  1.5

18,17,16 ......  1

Medium

12

18,16.5,15 ......  1.5

12,11,10 ......  1

Small

9

13.5, 12, 10.5..., 1.5

9,8,7 .....  1

9.3.3.5         Selektionskriterien für die Nationalmannschaft

Pro Team werden alle erreichten Punktzahlen für Agility und Jumping zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert (keine Streichresultate) und daraus eine Gesamtrangliste pro Kategorie erstellt. Bei gleicher Gesamtpunktzahl gelten in allen Fällen folgende Selektionskriterien:

1.              höhere Anzahl Rang 1 in Agility oder Jumping  

2.              höhere Anzahl Rang 2 in Agility oder Jumping usw. bis höhere Anzahl letzter punktberechtigter Rang in Agility und/oder    
      Jumping

Qualifiziert sich ein Hundeführer mit mehreren Hunden

a)       in der gleichen Kategorie, so kann er nur mit einem Hund an den Meisterschaften teilnehmen.
     
Die Wahl des Hundes erfolgt in Absprache mit dem Nationaltrainer.

b)               in unterschiedlichen Kategorien, so kann er mit den qualifizierten Hunden an den Meisterschaften teilnehmen. Ein 

allfälliger Verzicht des Hundeführers auf die Teilnahme mit einem oder mehreren dieser Hunde erfolgt in Absprache mit dem Nationaltrainer. In diesem Falle rückt automatisch das nächst platzierte Team der entsprechenden Kategoriengesamtrangliste nach.

9.3.3.6         Grösse und Zusammensetzung der Nationalmannschaft

Es können maximal neun Teams für die Mannschafts- und maximal neun Teams für die Einzelwertung eingesetzt werden.

Die KAMO legt jährlich vor der ersten Qualifikation auf Grund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die maximale Grosse der Nationalmannschaft fest.

Es wird in jeder Kategorie eine Mannschaft selektioniert. Pro Kategorie werden mindestens zwei Teams für den Einzel-Wettkampf selektioniert. Der Ausschuss für die Nationalmannschaft beschliesst vor dem 4. Qualifikationslauf die Verteilung der weiteren Startplätze für den Einzelwettkampf auf die drei Kategorien. Er berücksichtigt dabei das Verhältnis der am Stichtag zur Qualifikation angemeldeten Teams in den einzelnen Kategorien und das Leistungspotential der Kategorien im internationalen Vergleich.

Jedes Mitglied der Nationalmannschaft hat Anrecht darauf, mindestens einen Wettkampf (Mannschafts- oder Einzelwertung) zu bestreiten.

In jeder Kategorie wird ein Ersatzteam auf Grund der Qualifikationsrangliste nominiert. Diese haben die gleichen Pflichten wie die Nationalmannschaftsmitglieder. Die Ersatzteams werden nur im Falle einer Verletzung eines Teams an die Meisterschaften nachgeholt.

9.3.3.7         Einsatz der Nationalmannschaftsmitglieder

Der Ausschuss für die Nationalmannschaft bestimmt auf Grund der Qualifikations- und Trainingsresultate spätestens eine Woche vor der WM / EM die Teams, welche den Einzel- und/oder Mannschaftswettkampf bestreiten.

Ein schweizerischer Einzelweltmeister ist analog der FCI-Regelung nur für die Einzelkonkurrenz als Titelverteidiger qualifiziert, ohne das Kontingent zu belasten. Für den Mannschaftswettkampf gelten für ihn die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Nationalmannschaftsmitglieder.

9.3.4            Pflichten der Mitglieder der Nationalmannschaft

Die Mitglieder der Nationalmannschaft repräsentieren die KAMO der SKG und den Schweizer Agility Sport an internationalen Meisterschaften. Sie verpflichten sich, in allen Belangen als faire Sportler und Mannschaftsmitglieder aufzutreten und an den vom Nationaltrainer festgelegten Vorbereitungsterminen der Nationalmannschaft teilzunehmen. Der Nationaltrainer kann zu den Vorbereitungsterminen weitere Teams einladen. Die Übernahme der von den Nationalmannschaftsmitgliedern selber zu tragenden Kosten wird durch die KAMO jährlich im Rahmen der Budgetierung festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Auf Antrag des Nationaltrainers kann ein Mitglied durch Mehrheitsbeschluss der KAMO von der Nationalmannschaft ausgeschlossen werden. Als Gründe hierfür gelten namentlich:

          schwerwiegende Störung des guten Einvernehmens in der Nationalmannschaft

          Schädigung des Ansehens oder der Interessen der Nationalmannschaft und ihrer Sponsoren

          ungebührliches Verhalten als Vertreter der Schweizer Agility Nationalmannschaft

          wiederholte Verletzung der Pflichten als Nationalmannschaftsmitglied
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.